Transparenz zum KI-Einsatz
KI-Transparenz
Rufkern ist ein KI-Telefonassistent. Diese Seite erklärt, was das für Anrufende bedeutet, wo Menschen eingebunden bleiben und welche Betriebsdetails vor dem Einsatz festgelegt werden müssen.
Stand: 12. Juli 2026
Was Rufkern macht
Rufkern nimmt eingehende Anrufe entgegen, verarbeitet das geschilderte Anliegen und erstellt daraus eine strukturierte Zusammenfassung. Je nach vereinbarter Einrichtung kann ein Anliegen an einen Menschen weitergegeben oder eine persönliche Rückmeldung vorbereitet werden.
Rufkern ist kein Mensch und ersetzt keine menschliche Entscheidung. Spracherkennung, Einordnung und Zusammenfassungen können fehlerhaft oder unvollständig sein. Sensible, ungewöhnliche oder entscheidungsrelevante Anliegen müssen deshalb durch eine zuständige Person geprüft werden.
Klare Offenlegung im Gespräch
Art. 50 Abs. 1 und 5 der Verordnung (EU) 2024/1689 verpflichtet Anbieter direkt interagierender KI-Systeme grundsätzlich ab dem 2. August 2026 dazu, natürliche Personen spätestens bei der ersten Interaktion klar und zugänglich darüber zu informieren, dass sie mit einem KI-System interagieren.
Für jeden produktiven Rufkern-Anruf ist deshalb zu Gesprächsbeginn eine gesprochene und eindeutig verständliche Offenlegung vorzusehen. Eine geeignete Formulierung ist:
„Guten Tag, Sie sprechen mit Rufkern, dem KI-Telefonassistenten von [Unternehmen].“
Die Information auf dieser Website ersetzt den gesprochenen Hinweis nicht. Ein allgemeiner Begriff wie „Assistent“ oder ein bloßes Tonsignal reicht nicht aus, wenn die künstliche Natur der Interaktion dadurch nicht eindeutig wird.
Offizieller Verordnungstext: Verordnung (EU) 2024/1689 auf EUR-Lex.
Menschliche Übergabe und Produktgrenzen
Rufkern unterstützt den ersten Kontakt. Die konkrete Art der Übergabe wird vor dem Einsatz mit dem jeweiligen Unternehmen vereinbart. Ist eine direkte Weiterleitung eingerichtet und eine zuständige Person erreichbar, kann das Gespräch übergeben werden. Andernfalls kann eine Zusammenfassung für eine spätere persönliche Bearbeitung vorgesehen werden.
Rufkern soll keine rechtlich, medizinisch, finanziell oder ähnlich folgenreiche Entscheidung über eine Person treffen. Wenn ein späterer Anwendungsfall über Annahme, Zusammenfassung und Übergabe hinausgeht, ist er gesondert auf Datenschutz-, Fachrecht- und KI-Risiken zu prüfen.
Gesprächsdaten und Aufzeichnungen
Welche Gesprächsdaten benötigt, gespeichert, zusammengefasst oder an das jeweilige Unternehmen übermittelt werden, hängt von der konkreten Einrichtung ab. Vor dem Einsatz müssen Verantwortlichkeiten, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Löschfristen und Betroffeneninformationen verbindlich festgelegt werden.
Diese technische Fassung behauptet weder, dass Gesprächsaudio aufgezeichnet wird, noch dass grundsätzlich keine Aufzeichnung stattfindet. Eine Audioaufzeichnung darf erst nach gesonderter Prüfung und mit einer tragfähigen Befugnis eingesetzt werden. Dabei ist neben der DSGVO insbesondere § 201 StGB zum Schutz des nichtöffentlich gesprochenen Wortes zu beachten.
Hosting und Modelltraining
Für die produktive Telefoninfrastruktur, Unterauftragnehmer, Datenstandorte und mögliche Drittlandtransfers ist in diesem lokalen Website-Projekt noch keine abschließend verifizierte Konfiguration hinterlegt. Deshalb werden hier keine pauschalen Aussagen wie „ausschließlich in Deutschland gehostet“ oder „vollständig ohne Drittanbieter“ getroffen.
Ebenso wird keine unbelegte Aussage darüber gemacht, ob und unter welchen technischen und vertraglichen Bedingungen Daten für ein Modelltraining verwendet oder davon ausgeschlossen werden. Vor dem produktiven Einsatz muss dies für alle beteiligten Anbieter geprüft, vertraglich abgesichert und in den kundenspezifischen Datenschutzhinweisen korrekt beschrieben werden.
Keine automatisierten Entscheidungen auf dieser Website
Die Rufkern-Website bewertet Besucherinnen und Besucher nicht und trifft keine ausschließlich automatisierten Entscheidungen im Sinne von Art. 22 DSGVO. Das Kontaktangebot dient ausschließlich der Bearbeitung einer von Ihnen angeforderten Rückmeldung. In der aktuellen Konfiguration wird dafür lediglich lokal im Browser ein E-Mail-Entwurf vorbereitet.
Verständlich und zugänglich informieren
Die gesprochene KI-Offenlegung muss klar, ausreichend langsam und ohne störende Überlagerung erfolgen. Sie sollte auf Nachfrage wiederholt werden können. Für Menschen, die nicht oder nur eingeschränkt telefonieren können, ist im jeweiligen Einsatzkontext ein geeigneter alternativer Kontaktweg vorzusehen.